Heimbelieferung

Hier geht es um die Belieferung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen. Seit vielen Jahren engagieren wir uns dafür und haben durch diese Erfahrung ein Konzept entwickelt, das uns eine rundum durchdachte Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Heimen ermöglicht. Individualität, Kompetenz und eine gute Organisation ermöglichen eine reibungslose Lieferung der Arzneimittel.

Hier einige häufig gestellte Fragen:

Die Voraussetzung für diese Zusammenarbeit ist ein sogenannter Versorgungsvertrag, den ein Pflegeheim mit einer oder mehreren Apotheken schließen muss. Dadurch wird eine ordnungsgemäße, sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bewohner gewährleistet.

Die Pflegerinnen und Pfleger bestellen die Medikamente oder Hilfsmittel in der Praxis des Haus- oder Facharztes. An festgelegten Tagen fährt die Apotheke diese Praxen an und holt die Rezepte dort ab. Bei uns in der Apotheke werden die Rezepte danach bearbeitet und anhand der Kundenkarten auf Neben- und Wechselwirkungen geprüft und in die Pflegeeinrichtung geliefert. Dort werden die Medikamente durch die Mitarbeiter der Einrichtung für jeden Bewohner in ein Wochendosett vorsortiert.

Durch die oben beschriebene Belieferung entstehen dem Bewohner keine zusätzlichen Kosten. Fallen im Rahmen dieser Versorgung jedoch Kosten in Form von gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei-, Heil-oder Hilfsmittel an, erstellen wir darüber in regelmäßigen Abständen eine Rechnung.

Das kann verschiedene Gründe haben. Zum einen kann es passieren, dass wir über die Zuzahlungsbefreiung keine Information erhalten haben. Sobald Sie uns diesen Fehler jedoch melden, werden wir versuchen, die Rechnung zu korrigieren. Andererseits können Kosten nicht nur durch Zuzahlungen entstehen, sondern auch durch die Lieferung von nicht erstattungsfähigen Arznei-, Pflege- und Hilfsmitteln. Diese Kosten können in Rechnung gestellt werden.

Sollte eine aktuelle Zuzahlungsbefreiung vorliegen, dann informieren Sie uns bitte umgehend.

Dank patientenbezogener Kundendaten ist bei uns in der Apotheke ein Ausdruck der gelieferten Medikamente jederzeit möglich, um z.B. eine Zuzahlungsbefreiung zu erhalten.

Selbstverständlich kann ein Einzugsverfahren per Lastschrift vereinbart werden. Dazu rufen Sie uns bitte an, damit wir die Details gemeinsam besprechen.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder Anregungen haben, freuen wir uns über jeden Anruf oder jede E-Mail!